In der Schweiz gilt die berufliche Vorsorge als gut ausgebaut – und für viele Arbeitnehmende stimmt das auch. Doch für Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte mit überdurchschnittlichem Einkommen zeigt sich bei genauerem Hinsehen eine strukturelle Lücke, die vielen erst spät bewusst wird.
Das Obligatorium endet schneller als gedacht
Das BVG-Obligatorium versichert Einkommen bis zu einer Obergrenze von rund CHF 88’200 (Stand 2024). Wer deutlich mehr verdient – und das trifft auf die meisten Führungskräfte und Unternehmer zu –, ist nur für einen Teil des Einkommens obligatorisch versichert. Der Rest hängt davon ab, ob und wie der überobligatorische Bereich im Vorsorgeplan geregelt ist.
In der Praxis heisst das: Bei Invalidität oder im Todesfall erhalten Betroffene oder Hinterbliebene Leistungen, die weit unter dem gewohnten Lebensstandard liegen. Nicht weil das System versagt, sondern weil es für dieses Einkommenssegment schlicht nicht ausgelegt ist.
Die drei häufigsten Lücken
- Einkommensschutz bei Invalidität: Die IV-Rente und die BVG-Invalidenrente zusammen erreichen bei hohen Einkommen oft nur 40 bis 50 Prozent des bisherigen Einkommens. Für jemanden, der eine Familie versorgt, Hypotheken bedient und Verpflichtungen hat, kann das existenziell werden.
- Hinterlassenenleistungen: Die Witwen-/Witwerrente und Waisenrenten aus dem BVG sind prozentual an das versicherte Gehalt gekoppelt. Liegt ein grosser Teil des Einkommens im überobligatorischen Bereich und ist dieser nicht oder schlecht abgedeckt, entsteht eine Versorgungslücke für die Familie.
- Altersvorsorge: Das Kapital, das über die Pensionskasse angespart wird, reicht bei Unternehmern häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten – besonders wenn in den Aufbaujahren wenig einbezahlt wurde oder Einkäufe versäumt wurden.
Was Unternehmer besonders betrifft
Für Inhaber von Einzelfirmen und Gesellschafter von Personengesellschaften kommt ein zusätzliches Thema hinzu: Sie sind nicht obligatorisch BVG-versichert. Der Anschluss an eine Pensionskasse ist freiwillig. Wer das nicht aktiv regelt, steht im Leistungsfall ohne zweite Säule da – ein Risiko, das im Tagesgeschäft leicht untergeht.
Auch bei GmbH- und AG-Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, lohnt sich ein genauer Blick: Wie ist der Vorsorgeplan gestaltet? Stimmen die versicherten Lohnanteile? Gibt es Einkaufspotenzial? Sind Risikoleistungen ausreichend?
Keine Standardlösung, sondern eine individuelle Analyse
Die Lösung liegt nicht in einem bestimmten Produkt, sondern in einer sauberen Analyse. Welche Leistungen bestehen heute? Welche Lücken ergeben sich bei Invalidität, Tod und Pensionierung? Und wie lassen sich diese Lücken gezielt und steuerlich sinnvoll schliessen – ob über den Vorsorgeplan, über Säule 3a, über private Absicherungen oder über eine Kombination?
Wer diese Analyse einmal sauber macht, hat Klarheit. Und Klarheit ist die Voraussetzung für gute Entscheidungen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Familie und das Unternehmen.